Ein anderes Mal richtete der Beschuldigte ein Messer gegen die Straf- und Zivilklägerin und sagte ihr, er würde sie damit erstechen, wenn sie nicht aufhöre, zu sprechen und sich nicht neben ihn setze, womit er der Straf- und Zivilklägerin Angst einjagte. Nachdem die Straf- und Zivilklägerin dieser Aufforderung des Beschuldigten nachgekommen war und sich im Wohnzimmer neben ihn auf das Sofa gesetzt hatte, packte er sie – obwohl sie ihn bat, damit aufzuhören – an den Haaren, küsste sie und biss sie in den Hals und ins Ohr.