Konkret betrat er einmal – als die Straf- und Zivilklägerin beabsichtigte, eine Dusche zu nehmen – das Badezimmer und forderte sie zu einer gemeinsamen Dusche auf. Als die Straf- und Zivilklägerin dies ablehnte, packte er sie an den Haaren und Händen, hielt letztere über ihrem Kopf fest, zog ihr das Oberteil aus und schob ihr die