In Würdigung der voranstehenden Ausführungen ist erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte im Jahr 2013 in Afghanistan heirateten, wobei die Eltern der beiden die Ehe arrangiert hatten. Nachdem die Straf- und Zivilklägerin ein Touristenvisum für die Schweiz erhielt, reiste sie am 5. März 2018 in die Schweiz ein und zog zu ihrem Ehemann, dem Beschuldigten, der seit dem Jahr 2006 in der Schweiz lebte. Der Beschuldigte holte die Straf- und Zivilklägerin zusammen mit seinem Kollegen, N.________, in Zürich am Flughafen ab und brachte die Straf- und Zivilklägerin anschliessend nach Bern in die Wohnung an der L._____