51). Zusammenfassend liefern die weiteren Beweismittel zwar keine direkten Beweise zum Kerngeschehen, passen aber ins Gesamtbild und untermauern zweifellos die Version der Straf- und Zivilklägerin. 8.3.6 Gesamtwürdigung / Beweisergebnis In Würdigung der voranstehenden Ausführungen ist erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte im Jahr 2013 in Afghanistan heirateten, wobei die Eltern der beiden die Ehe arrangiert hatten.