378), was sich ferner auch in der Berufungsverhandlung zeigte, wo der Beschuldigte während des Plädoyers von Rechtsanwältin D.________ aufstand und sagte, er wolle nach Hause gehen, weil er diese Lügen nicht mehr hören könne, und zur Ruhe ermahnt werden musste. Kurze Zeit später stand er erneut auf, wandte ein, er könne nicht mehr zuhören und verliess in der Folge – im Einverständnis der Kammer und den Parteien – den Gerichtssaal (zum Ganzen pag. 51).