37 Das Schreiben des SEM vom 11. Januar 2019 belegt schliesslich, dass der Beschuldigte, wenn seinem Willen nicht entsprochen wird, laut und aggressiv werden kann (pag. 378), was sich ferner auch in der Berufungsverhandlung zeigte, wo der Beschuldigte während des Plädoyers von Rechtsanwältin D.________ aufstand und sagte, er wolle nach Hause gehen, weil er diese Lügen nicht mehr hören könne, und zur Ruhe ermahnt werden musste.