Sie dürfe auf keinen Fall zurückkehren, weil sie sicher getötet werde. «Sie» hätten gesagt, dass sie den Taliban übergeben werde und diese sie in einem Feldversuch erledigen würden. Sie müsse «um Gottes Willen» etwas tun. Sie seien sicher, dass der Beschuldigte sie zurückschicken werde und «sie» die Gelegenheit finden würden, sie zu töten. «Sie» würden es in Kabul tun, bevor sie J.________ überhaupt erreichen könne. Sie dürfe sich «um Gottes Willen» nicht nach Afghanistan zurückschicken lassen und dürfe nicht zurückkommen, sonst werde sie getötet (zum Ganzen pag. 415 ff.).