Aus den aktenkundigen Nachrichten, welche die Straf- und Zivilklägerin von ihrer Familie erhielt, geht des Weiteren eindrücklich hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin – wie sie selbst stets angab – nicht nach Afghanistan zurückkehren konnte. So schrieb ihr ihre Familie zusammengefasst, der Beschuldigte werde sie nach Afghanistan deportieren lassen, wo sie in Kabul beseitigt werde, weshalb sie nie versuchen solle, nach Afghanistan zurück zu kommen. Sie wisse, dass man in Afghanistan jeden für 5'000 (afghanische Währung) töten lassen könne. Sie dürfe auf keinen Fall zurückkehren, weil sie sicher getötet werde.