36 8.3.5 Zu den weiteren Beweismitteln Die weiteren Beweismittel und Polizeirapporte zeigen – wie die Vorinstanz korrekt ausführte –, dass die Straf- und Zivilklägerin nach der Trennung vom Beschuldigten in psychiatrischer Behandlung war (vgl. dazu die entsprechenden Berichte [pag. 419 ff. und pag. 608]). Zudem belegen sie, dass die Straf- und Zivilklägerin auch noch nach der Trennung massiv durch den Beschuldigten, durch dessen Familie und auch durch ihre eigene Familie unter Druck gesetzt wurde.