Dieser informierte die Zeugen im Vorfeld über die Einvernahmen und trug ihnen offenbar vor, was sie konkret aussagen sollen. So gab N.________ auf Frage, ob er den Beschuldigten nicht gefragt habe, weshalb er zu einer Einvernahme erscheinen müsse, zu Protokoll (pag. 19.13 Z. 49 ff.): Er hat gesagt, ich kann hierherkommen, damit ich etwas über ihn sagen [kann] als Zeuge, da ich ihn kenne. Er [der Beschuldigte] hat mir gesagt, ich müsse herkommen und erzählen, was er […] gemacht und nicht gemacht habe. Ich soll freiwillig kommen, um zu sagen, was Frau C.________ [die Straf- und Zivilklägerin] getan hat und dass A._____