34 zurückschicken, «wenn es so weitergehe» (pag. 124 Z. 751 ff.), womit der durch «Ausreden» seiner Frau verweigerte Beischlaf gemeint war. Schliesslich sind die Aussagen des Beschuldigten zu den konkreten Vorwürfen nicht mit den erwiesenen Tatsachen in Einklang zu bringen.