Aus den Akten ergibt sich offensichtlich, dass der Beschuldigte sehr eifersüchtig war. So erklärte er beispielsweise, seine Frau habe nur eine Aufenthaltsbewilligung erhalten wollen, damit sie später vielleicht einen Geliebten heiraten könne (pag. 126 Z. 867 f.). Weiter äusserte er, die Straf- und Zivilklägerin sei ständig mit anderen am Telefon gewesen «und nicht mit mir» (pag. 114 Z. 262). In der Berufungsverhandlung erwähnte er, die Straf- und Zivilklägerin sei ständig mit ihrem Handy beschäftigt gewesen und habe auf der anderen Seite mit jemandem «gechattet» (pag. 1155 Z. 16 f.). Zudem erklärte er, es sei für ihn kein Problem gewesen, dass sie alleine nach Lausanne gereist sei.