Sobald sie in die Schweiz gekommen sei, habe sie sich verändert. Er sei ganz ehrlich gewesen zu ihr, sie aber gar nicht. Er habe sie damals am Flughafen abgeholt und ihr ein Blumenstrauss im Wert von CHF 100.00 gegeben. Sie habe ihn aber nur benutzt und ausgenutzt (zum Ganzen pag. 1153 Z. 7 ff. und Z. 31). Der Versuch des Beschuldigten, sich als den liebenswürdigen, hilfsbereiten Ehemann auszugeben, erweist sich aus Sicht der Kammer als erfolglos. Aus den Akten ergibt sich offensichtlich, dass der Beschuldigte sehr eifersüchtig war.