115 Z. 338 ff.). Zudem habe er in Afghanistan viel Gold für sie gekauft, welches sie einfach ihrer Schwester gegeben habe. Gegen Ende des gemeinsamen Zusammenlebens habe sie immer nur Stress gemacht und nachgefragt, weshalb sie noch keine Aufenthaltspapiere habe (zum Ganzen pag. 823 Z. 34 ff.). Er habe aufgrund der Lügen und Vorwürfe der Straf- und Zivilklägerin psychische Probleme bekommen – sein Kopf «platze» (pag. 1149 Z. 22). Sie habe keine menschlichen Gefühle, so viel wie sie gelogen habe. Sie habe ihm das Herz gebrochen. In Afghanistan sei sie ein anderer Mensch gewesen. Sobald sie in die Schweiz gekommen sei, habe sie sich verändert.