Er habe sich einsam gefühlt. Die drei Wochen, in denen die Straf- und Zivilklägerin bei ihm gelebt habe, seien sehr schwierig gewesen. Er habe sehr gelitten in dieser Zeit und sei sehr unglücklich gewesen. Zudem sei er innerlich «am Ausbluten gewesen» vor lauter Sorge und Stress (zum Ganzen pag. 114 Z. 261 ff. und Z. 296 ff. sowie pag. 828 Z. 12 f.). Er unterstellte der Straf- und Zivilklägerin auch, sie habe das Geld, das er in den Jahren 2015 bis 2016 «ständig» für ihren Deutschunterricht nach Afghanistan geschickt habe, nicht für den Unterricht, sondern für ihre Familie gebraucht (pag. 115 Z. 338 ff.).