Der Beschuldigte machte die Straf- und Zivilklägerin auch wiederholt schlecht, während er sich selber als den Unschuldigen hinzustellen versuchte und sich klar in der Opferrolle darstellte, was gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht. So äusserte er, die Straf- und Zivilklägerin sei nicht wie eine Ehefrau gewesen, habe nicht mit ihm sprechen, nie etwas mit ihm unternehmen wollen, sei immer sehr wütend und deprimiert gewesen und habe keine Gefühle für ihn gehabt (pag. 113 f. Z. 228 ff. und pag. 828 Z. 12). Er sei «ein Niemand» gewesen in ihrem Leben. Sie habe ihn nicht geachtet. Er habe sich einsam gefühlt.