Ich wollte Geschlechtsverkehr.». In der Berufungsverhandlung antwortete er auf die Frage, was schlimmer geworden sei, sodann exemplarisch (pag. 1156 Z. 6 ff.): «Es ging auch darum, dass… In Afghanistan wird es so gemacht, dass Mann und Frau dann in einer bestimmten Nacht zusammen ins Bett gehen und zusammen schlafen. Es ging auch darum, dass das durchgeführt wurde. […]». Die Aussagen, wonach er der Straf- und Zivilklägerin in den 20 Tagen «nie zu nahe gekommen» sei und «nie solche Dinge getan» hätte, sind damit schlicht unglaubhaft.