32 doch selbst zu, erwartet zu haben, dass seine Ehefrau bzw. die Straf- und Zivilklägerin mit ihm den Geschlechtsverkehr vollziehe (pag. 112 Z. 156 f. und Z. 186, pag. 823 Z. 4 ff. und Z. 2 ff. sowie pag. 1155 Z. 7 f.). Zudem geht aus seinen Aussagen unmissverständlich hervor, dass es ihm von Anfang an darum ging, mit der Strafund Zivilklägerin Geschlechtsverkehr zu haben. Bereits in der ersten Einvernahme äusserte er (pag. 112 Z. 156 f.): «In der ersten Woche wollte ich mit ihr schlafen. Ich wollte Geschlechtsverkehr.».