31 Strapazen resp. ein zermürbendes, Kräfte zerrendes Strafverfahrens auf sich nehmen müssen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Schliesslich schilderte die Straf- und Zivilklägerin mehrfach eindrücklich, dass sie in Afghanistan ein gutes Leben, eine Arbeit, ein Verdienst sowie Freunde und ihre Familie gehabt habe und deshalb gar nicht in die Schweiz habe kommen wollen, was sie – weil sie sich vom Beschuldigten entfernt habe – nun alles verloren habe.