Auf Vorhalt, dass erstaunlich sei, dass der Beschuldigte es zugelassen habe, dass sie alleine mit dem Zug nach Lausanne reiste, zumal er sie ansonsten immer eingeschlossen habe, schilderte die Straf- und Zivilklägerin, sie hätten den ganzen Tag darüber diskutiert, dass der Beschuldigte ihr eine Chance gebe, um etwas Luft «zu holen». Sie habe ihm gesagt, sie werde dann wieder zurückkommen und das Leben beginnen. Sie habe sowieso keine andere Möglichkeit gehabt. Sie hätten darüber gesprochen, dass sie zu einer Psychologin gehen sollten, um über die Probleme zu sprechen.