Sie hätten die Wohnung immer zusammen verlassen, auch als sie nach Lausanne gereist sei. Sie habe kein Schlüssel gehabt. Als sie dem Beschuldigten gesagt habe, sie wolle ihre Kollegin besuchen, seien sie zusammen zum Bahnhof gegangen und er habe ihr ein Ticket gekauft. Geld oder Taschengeld habe er ihr keines gegeben (zum Ganzen pag. 1138 Z. 34 ff.). Auf Vorhalt, dass erstaunlich sei, dass der Beschuldigte es zugelassen habe, dass sie alleine mit dem Zug nach Lausanne reiste, zumal er sie ansonsten immer eingeschlossen habe, schilderte die Straf- und Zivilklägerin, sie hätten den ganzen Tag darüber diskutiert, dass der Beschuldigte ihr eine Chance gebe, um etwas Luft «zu holen».