29 wäre, dann hätte sie an den ersten Tagen, als der Beschuldigte ihr das angetan habe, entweder geschrien, die Nachbarn um Hilfe gebeten oder die Polizei angerufen. Ihr sei es in Afghanistan sehr gut gegangen. Sie habe einen Job gehabt, ihren eigenen Verdienst, ihre Familie und ihre Freunde. Jetzt habe sie nichts mehr davon. In Afghanistan sei sie diejenige gewesen, welche die Familie versorgt habe. Hier müsse sie ihre Hand ausstrecken und um Geld betteln (zum Ganzen pag. 803 f. Z. 33 ff.).