]) und machte den Beschuldigten keineswegs übermässig schlecht («Bei diesem Vorfall [im Schlafzimmer] habe ich keine Gewalt von meinem Mann erlebt und er hat mich auch nicht geschlagen. Er hat mir meine Bluse ausgezogen und als er meine Unterhose runtergezogen hat, hat er auch meine Haare festgehalten.» [pag. 97 Z. 961 ff.]). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 792 ff.) bestätigte die Straf- und Zivilklägerin ihre früheren Aussagen (pag. 792 Z. 24) und teilte auf Frage mit, die Vorwürfe seien in der Anklageschrift korrekt beschrieben (pag. 799 Z. 14). Als sie mit den Vorfällen konfrontiert wurde, begann sie zu weinen und hatte grosse Mühe, darüber zu sprechen (pag.