dass der Beschuldigte ihren BH beim Vorfall im Badezimmer stark nach unten gezogen habe, ohne ihn dabei zu öffnen; dass der Beschuldigte sie im Schlafzimmer quer aufs Bett geworfen habe). Weiter machte sie stets Raum-Zeit Verknüpfungen und erklärte eindrücklich, wie sie sich jeweils gefühlt habe (bspw., dass sie sich vor dem Beschuldigten gefürchtet habe, wenn er gelacht habe; dass ihre Ängste vor dem Beschuldigten nach dem Vorfall im Badezimmer «zweifach» geworden seien, dass sie Angst bekommen habe, als der Beschuldigte nach dem Vorfall im Schlafzimmer zurückgekommen sei und an die verschlossene Türe gehämmert habe).