Schlussendlich sei ein Nachbar gekommen. Sie sei am Weinen gewesen und habe ihm erzählt, dass ihr Mann sie belästigt habe und sie störe. Dann hätten die Nachbarn sie zuerst zu sich nach Hause und anschliessend ins Frauenhaus gebracht (zum Ganzen pag. 66 Z. 604 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin schilderte diese drei Vorfälle in der dritten Einvernahme in freier Rede, detailliert, logisch konsistent und äusserst lebensnah und authentisch.