Sie habe weder Geld auf ihrem Handy noch Internet gehabt und habe deshalb niemanden anrufen können. Sie habe den Ersatzwohnungsschlüssel, den sie inzwischen gefunden habe, ins Schloss gesteckt, so dass der Beschuldigte von aussen nicht habe öffnen können. Sie habe die Polizeinummer in der Schweiz nicht gekannt und auch kein Geld gehabt. Zudem habe sie niemanden gekannt, wo sie hätte hingehen können und habe niemanden anrufen können. Als der Beschuldigte nach Hause gekommen sei, habe sie versucht, dass er nicht reinkommen könne. Als er bemerkt habe, dass sie die Tür abgeschlossen habe, habe er geklingelt, ständig geklopft und gesagt, entweder sie öffne die Tür oder er breche sie auf.