Zudem habe er ständig versucht, von hinten in sie einzudringen und Geschlechtsverkehr mit ihr «zu machen». Schliesslich sei sie ihn Ohnmacht gefallen (zum Ganzen pag. 65 Z. 561 ff.). Während die Straf- und Zivilklägerin dies erzählte, rang sie mehrmals um Fassung, weinte, schluchzte stark und legte ihren Kopf auf die verschränkten Arme auf dem Tisch (pag. 65 Z. 586, Z. 591 f. und Z. 597). Anschliessend schilderte sie sichtlich mitgenommen, als sie aufgewacht sei, seien ihre Oberschenkel blau gewesen bis zu den Knien und sie habe mehrere blaue Flecken gehabt. In ihrer Scheide sei ein Teil zerrissen und an der Oberschenkelinnenseite alles voller Blut gewesen.