Der dritte Vorfall sei am letzten Tag, an dem sie in der Wohnung gewesen sei, passiert. Der Beschuldigte habe am Morgen zu schimpfen und drohen begonnen und habe ihr gesagt, entweder schlafe sie heute mit ihm oder er werde keine Aufenthaltsbewilligung für sie beantragen und sie direkt nach Afghanistan zurückschicken, ihre Eltern anrufen und ihnen sagen, dass ihre Tochter selbständig weggegangen sei (pag. 65 Z. 561 ff.). Am Abend habe sie ihm dann gesagt, er solle ein Termin für sie bei einem Psychologen vereinbaren, worauf er mit «okay» geantwortet habe und rausgegangen sei.