Dann seien sie zusammen ins Schlafzimmer gegangen und hätten sich aufs Bett gelegt. Der Beschuldigte habe dann aber begonnen, sie zu beschimpfen, zu lachen, ihr zu drohen und sie zu beleidigen, weshalb sie es ihm nicht mehr erlaubt und «ihn nicht zugelassen» habe (zum Ganzen pag. 65 Z. 554 ff.). Der dritte Vorfall sei am letzten Tag, an dem sie in der Wohnung gewesen sei, passiert.