Dann habe er das Internet für sie abgestellt und gesagt, sie dürfe nicht mehr mit ihren Eltern sprechen, solange sie nicht mit ihm schlafe. Zudem habe er ihr gesagt, wenn sie nicht mit ihm schlafe, dann kaufe er ihr ein Ticket und schicke sie nach Afghanistan zurück (zum Ganzen pag. 62 Z. 443 ff.). Die Frage, ob sie sich von dieser Drohung habe beeinflussen lassen, bejahte die Straf- und Zivilklägerin und schilderte, einmal habe sie sich gedacht, sie sollte es zulassen und mit ihm schlafen, damit «die Geschichte ein Ende» bekomme (pag. 64 Z. 552 f.). Dann seien sie zusammen ins Schlafzimmer gegangen und hätten sich aufs Bett gelegt.