Ihre Schwester habe sie angerufen und gefragt, ob sie ihn Ohnmacht gefallen sei. Sie habe anscheinend ein Videoanruf vom Beschuldigten erhalten, der ihr ein Messer im Badezimmer und die auf dem Bett liegende Straf- und Zivilklägerin gezeigt sowie gesagt habe, sie habe sich umbringen wollen (zum Ganzen pag. 61 Z. 401 ff.). Ab diesem Zeitpunkt seien ihre Ängste vor dem Beschuldigten «zweifach» geworden. Ungefähr nach zwei Stunden sei der Beschuldigte wieder nach Hause gekommen und habe in der Küche alles zerbrochen, habe geschrien und sie beschimpft. Dann habe er das Internet für sie abgestellt und gesagt, sie dürfe nicht mehr mit ihren Eltern sprechen, solange sie nicht mit ihm schlafe.