Dann habe er ihr gesagt, sie solle sich neben ihn setzten, worauf sie entgegnet habe, dass das Essen verbrenne. Im Wohnzimmer hätten sie einen Tisch gehabt, auf dem eine Schüssel mit Obst und ein paar Teller und Messer gewesen seien. Der Beschuldigte habe eine Orange in die Hand genommen und sei dabei gewesen, diese mit dem Messer zu schälen. Sie sei im Türrahmen der Küche gestanden. Dann habe er das Messer in ihre Richtung «genommen» und gesagt: «Kommst du zu mir dich hinsetzen oder soll ich zu dir kommen.». Dann habe sie – wie die Straf- und Zivilklägerin weinend erzählte (pag. 58 Z. 240) – den Herd ausgeschaltet, sei zu ihm gegangen und habe sich neben ihn gesetzt.