Sie könne es irgendwie nicht. Was der Beschuldigte getan und gesagt habe, sei unmenschlich gewesen. Er sei gewesen wie ein wildes Tier. Alles was geschehen sei und was er gesagt und getan habe, sei in ihren Gedanken. Sie möchte beim nächsten Termin alles auf ein Blatt aufschreiben, damit sie es nicht erzählen müsse (zum Ganzen pag. 47 Z. 674 ff.). In der Folge wurde die Einvernahme abgebrochen (pag. 47 f. Z. 690 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin sprach die Vorfälle demnach auch in der zweiten Einvernahme von sich aus an, hatte indes nach wie vor Mühe, detailliert darüber zu sprechen.