47 Z. 664 ff.). Als die einvernehmende Polizistin der Straf- und Zivilklägerin daraufhin vorschlug, die Befragung für «heute» abzuschliessen und an einem neuen Termin fortzusetzen, erklärte die Straf- und Zivilklägerin, sie möchte erklären, weshalb sie nicht darüber sprechen könne. Sie gebe sich sehr viel Mühe, damit sie das beschreiben könne. Jedes Mal, wenn sie es habe sagen wollen, habe sie es nicht gekonnt. Sie habe seit einer Woche Kopfschmerzen und gestern Nacht gar nicht geschlafen. Sie habe sich forcieren wollen, darüber zu sprechen und sei die ganze Zeit mit sich am Kämpfen, um Beschreibungen zu machen. Sie könne es irgendwie nicht.