Dies erzählte die Straf- und Zivilklägerin ein Taschentuch vor ihr Gesicht haltend. Dann habe er – wie die Straf- und Zivilklägerin weinend erzählte, nachdem sie den Kopf in ihre Arme gelegt hatte – schlechte Worte benutzt und sich neben sie gelegt. Sie wisse nur, dass sie, als sie wieder zu sich gekommen sei, keine Klamotten mehr getragen und blaue Flecken an ihren Oberschenkeln gehabt habe und der Beschuldigte nicht mehr zuhause gewesen sei (zum Ganzen pag. 47 Z. 664 ff.).