23 mit mir oder du musst zurück nach Afghanistan gehen». Wegen der Ehre ihrer Familie, wegen ihrem eigenen Leben, wegen ihrer «Jungheit», wegen ihrer Zukunft und wegen allem «Drum und Dran» habe sie «ja» gesagt. Er sei dann rausgegangen und sei normal gewesen. Als er zurückgekommen sei, sei er nicht mehr normal gewesen (zum Ganzen pag. 46 f. Z. 651 ff.). Er sei ins Schlafzimmer gekommen und habe begonnen, ihr die Kleidung auszuziehen. Dies erzählte die Straf- und Zivilklägerin ein Taschentuch vor ihr Gesicht haltend.