Als sie wieder zu sich gekommen sei, seien sie im Schlafzimmer gewesen. Ihre Schwester habe sie angerufen und ihr gesagt, der Beschuldigte habe sie per Videochat angerufen, ihr ein im Badezimmer liegendes Messer gezeigt und gesagt, sie (die Straf- und Zivilklägerin) habe sich umbringen wollen und sei nicht in die Schweiz gekommen, um mit ihm zu leben, sondern, um seinen Ruf kaputt zu machen (zum Ganzen pag. 46 Z. 618 ff.). Anschliessend fragte die Straf- und Zivilklägerin, ob sie alle drei Male erzählen müsse (pag. 46 Z. 643 ff.) und schilderte sodann den Vorfall im Wohnzimmer. Sie erzählte, sie sei in der Küche am Kochen gewesen und der Beschuldigte habe Früchte gegessen.