37 Z. 182 ff.). Wenn sie auf Distanz auf dem Sofa gesessen seien oder draussen spaziert hätten, habe er sie am Arm zu sich herangezogen und ihr befohlen, neben ihm zu sitzen oder zu laufen (pag. 38 Z. 217 ff.). Einmal habe er mit einem Messer in der Hand Früchte gegessen. Dann habe er mit dem Messer auf sie gezeigt, ihr befohlen, näher zu ihm heranzukommen und ihr gesagt: «wenn du mir nicht horchst und mir nicht folgst, was ich dir befehle, rufe ich deine Eltern an und ich sage, dass du zurückgehen musst». Er habe kein gutes Benehmen gehabt (zum Ganzen pag. 39 Z. 267 ff.). Ein anderes Mal sei sie im Badezimmer ohnmächtig geworden.