21 nicht, was geschehen sei, als sie das Bewusstsein verloren habe. Sie habe ihm auch verständlich gemacht, dass sie den Beischlaf nicht wolle (zum Ganzen pag. 32 Z. 552 ff.). Als sie nochmals gefragt wurde, ob er sie vergewaltigt habe, sagte die Straf- und Zivilklägerin, solange sie das Bewusstsein gehabt habe, habe er das versucht, sei aber nicht erfolgreich gewesen (pag. 32 Z. 558 f.). Die Straf- und Zivilklägerin erwähnte die Vorfälle – wie Staatsanwältin I.________ (vgl. pag. 1174) und Rechtsanwältin D.________ (vgl. pag.