und Z. 378). Auf Frage, wann, wo, wie und wie oft der Beschuldigte sie geschlagen habe, äusserte die Straf- und Zivilklägerin, er habe sie täglich an den Haaren gezogen, auch wenn er habe lieb sein wollen. Zudem habe er sie am Arm gepackt und ihr, als sie sich einmal gewehrt habe, eine Ohrfeige verpasst (zum Ganzen pag. 29 Z. 427 ff.). Als sei einmal in der Küche das Essen zubereitet habe und der Beschuldigte auf dem Sofa gesessen sei, habe er ein Messer auf sie gerichtet und ihr gesagt, sie solle aufhören zu sprechen und sich neben ihn setzen, ansonsten würde er sie erstechen (pag. 30 Z. 455 ff.). Als er ihre Klamotten geöffnet habe, habe sie dreimal das Bewusstsein verloren.