In der Abstellkammer der Küche habe sie dann ein Ersatzschlüssel gefunden (zum Ganzen pag. 27 f. Z. 334 ff.). Auf Frage, ob sie eine Möglichkeit gehabt hätte, die Wohnung zu verlassen, erwähnte die Straf- und Zivilklägerin, sie hätte sich aus dem Fenster werfen können, aber sie seien im 4. Stock gewesen. Von innen habe sie nicht öffnen können. Der Beschuldigte habe sie täglich eingeschlossen (zum Ganzen pag. 28 Z. 366 ff. und Z. 378). Auf Frage, wann, wo, wie und wie oft der Beschuldigte sie geschlagen habe, äusserte die Straf- und Zivilklägerin, er habe sie täglich an den Haaren gezogen, auch wenn er habe lieb sein wollen.