Einmal seien sie dann trotzdem in ein Büro in Bern gegangen. Dort habe man ihr gesagt, dass sie nur ein Touristenvisum habe, d.h. nicht aufgrund der Hochzeit «hier» sei und zurückgeschickt werde, wenn das Visum ablaufe. Als sie dem Beschuldigten erneut gesagt habe, sie müssten ihr Aufenthalt regeln gehen, habe er ihr gesagt, dass sie nur ein Dokument kriege, wenn sie mit ihm schlafe (zum Ganzen pag. 26 Z. 283 ff.). Auf Frage, wer alles ein Wohnungsschlüssel gehabt habe, erklärte die Straf- und Zivilklägerin, nur ihr Mann (der Beschuldigte) habe ein Schlüssel gehabt. Er habe ihr keinen gegeben. In der Abstellkammer der Küche habe sie dann ein Ersatzschlüssel gefunden (zum Ganzen pag.