20 der Aussage verwiesen wurde (pag. 25 Z. 218), berichtete sie, als sie ins Frauenhaus gekommen sei, habe es mit den Drohungen gegenüber ihrer Familie angefangen. Die Familie des Beschuldigten habe ihre Familie bedroht und sie selber sei von ihrer eigenen Familie bedroht worden. Zudem habe der Beschuldigte ihr immer gedroht, dass sie nach Afghanistan zurückgehen müsse. Ihre Familie habe ihr aber gesagt, dass sie nicht zurückkommen dürfe, weil dies ihr Schicksal sei. In Afghanistan bleibe man in einer Ehe. Wenn man eine Ehe verlasse, werde man umgebracht.