Über die Details, was in der Nacht geschehen sei, könne sie nicht sprechen, es tue ihr leid (zum Ganzen pag. 25 Z. 196 ff.). In der Folge wurde die Einvernahme für 25 Minuten unterbrochen (pag. 25 Z. 213 f.). Anschliessend fragte die Straf- und Zivilklägerin, ob es möglich sei, dass sie im Moment nicht über alle Details spreche (pag. 25 Z. 216). Nachdem auf die Freiwilligkeit