Dann habe er ein Messer zu ihr gelegt und ein Videochat mit ihrer Schwester gemacht und dieser gegenüber behauptet, sie (die Straf- und Zivilklägerin) habe sich umbringen wollen. Meistens wenn sie das Bewusstsein verloren habe, habe er ein Messer neben sie gelegt und ein Foto davon an ihre Familie geschickt. Dabei habe er jeweils geltend gemacht, dass sie nicht in die Schweiz gekommen sei, um zu leben, sondern, um zu sterben (zum Ganzen pag. 24 Z. 148 ff.). Sie habe immer versucht, einen Weg zu finden, damit sie zusammenleben könnten. Sie habe verschiedene Bücher gelesen. Als sie sich bei ihrem Vater beschwert habe, habe dieser gesagt, sie solle nicht einmal daran denken, zurück zu kommen.