Zwei-, dreimal habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Bevor sie das Bewusstsein verloren habe, habe sie geweint und ihn gebeten, ihr Zeit zu lassen, bis sie für den Geschlechtsverkehr bereit sei (zum Ganzen pag. 24 Z. 143 ff.). Sie könne sich an eine Gelegenheit erinnern, als sie im Badezimmer gewesen sei und habe duschen wollen. Der Beschuldigte sei hereingekommen, habe die Klamotten weggenommen und sie habe das Bewusstsein verloren. Dann habe er ein Messer zu ihr gelegt und ein Videochat mit ihrer Schwester gemacht und dieser gegenüber behauptet, sie (die Straf- und Zivilklägerin) habe sich umbringen wollen.