20 ff.), erzählte sie den gesamten Ablauf der 20 Tage in der Schweiz in freier Erzählung und über rund fünfeinhalb Seiten des Protokolls (pag. 22 ff.). Entgegen der Auffassung von Rechtsanwalt B.________ (vgl. pag. 1165) sprach sie die Vorwürfe bereits in dieser Einvernahme an. Sie erwähnte bereits damals, der Beschuldigte habe die Tür jedes Mal von aussen abgeschlossen, wenn er das Haus verlassen habe. Zudem habe er ihr kein Haushaltsgeld angeboten und ihr nur erlaubt, das Haus in seiner Begleitung zu verlassen (zum Ganzen pag. 23 Z. 99 ff.).