Bezüglich die ersten drei Einvernahmen sind jedoch keine Beeinflussungen erkennbar und wie sich im Folgenden zeigen wird, schilderte die Straf- und Zivilklägerin die einzelnen Vorfälle bereits in diesen Einvernahmen lebensnah und authentisch, wenn auch zu Beginn – aus nachvollziehbaren, noch aufzuzeigenden Gründen – etwas knapper: In der ersten Einvernahme, die am 28. August 2018 – mithin rund fünf Monate, nachdem sich die Straf- und Zivilklägerin ins Frauenhaus begab – durchgeführt wurde (pag. 20 ff.), erzählte sie den gesamten Ablauf der 20 Tage in der Schweiz in freier Erzählung und über rund fünfeinhalb Seiten des Protokolls (pag.