Auch die Vermutung, der Beschuldigte habe ihr gegen ihren Willen Medikamente verabreicht, äusserte die Straf- und Zivilklägerin erst in den späteren Einvernahmen und sprach zunächst jeweils noch von komisch riechendem Wasser. Bezüglich die ersten drei Einvernahmen sind jedoch keine Beeinflussungen erkennbar und wie sich im Folgenden zeigen wird, schilderte die Straf- und Zivilklägerin die einzelnen Vorfälle bereits in diesen Einvernahmen lebensnah und authentisch, wenn auch zu Beginn – aus nachvollziehbaren, noch aufzuzeigenden Gründen – etwas knapper: