Im Zeitpunkt der Heirat kannten sich der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin zudem kaum. Als die sexuell unerfahrene Strafund Zivilklägerin im März 2018 zum Beschuldigten in die Schweiz reiste, wollte sie aufgrund ihres traumatischen Erlebnisses in Afghanistan (zumindest vorerst) keinen Geschlechtsverkehr oder andere Intimitäten mit dem Beschuldigten, wohingegen letzterer bereits in der ersten Woche mit der Straf- und Zivilklägerin schlafen und die Ehe vollziehen wollte. 8.3.2 Zu den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Kammer erachtet die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin vorweggenommen als glaubhaft.